AGB´s für die Vermietung des Ferienhauses Ottendorf
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vom Ferienhaus Ottendorf , zur Beherbergung , sowie für den Gast .
(2) Die Unter -oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses , sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendungen, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/ Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an info@Ferienhaus-Ottendorf.de oder rufen uns an.
Können wir Ihnen das gewünschte Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung . Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung , sowie nach erfolgter Anzahlung ( siehe §3 ) rechtskräftig .
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
Wie akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen ( erfolgt keine Barzahlung bei Anreise , ergibt sich auch keine Schlüsselübergabe für das Ferienhaus ) keine ec- und Kreditkarten bzw. Schecks.
§ 4 An – und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15:00 Uhr zur Verfügung. ( Wenn am Anreisetag- oder Abreisetag kein direkter Urlaubswechsel ist, kann auch gerne eine frühere Anreise- oder eine spätere Abreisezeit vereinbart werden )
Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden und es fallen extra Service- Pauschalkosten an.
Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
§ 5 Ferienhaus
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand , mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter oder in diesem Fall ( vor Ort Martina Küchler ) hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Mieter haftet für die , von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden, falls es die Kautionssumme überschreitet.
Hierzu zählen auch Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden ( inkl. Tiere )
Entstandene Schäden, durch höhere Gewalt sind davon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch , kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt beim Vermieter.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren im Ferienhaus ist nach vorheriger schriftlicher Angabe und Zustimmung des Anbieters , ( bis zu 2 Tiere ) erlaubt.
Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale , in Höhe von bis 100,00€ in Rechnung stellen .
§ 7 Aufenthalt
Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personenzahl benutzt werden. Sollte das Ferienhaus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes End Geld zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt . Der Vermieter hat zudem, in diesem Fall das Recht den Mietvertrag zu kündigen.
Eine Untervermietung u. Überlassung des Ferienhauses an Dritte, ist nicht erlaubt. ( in Sonderfällen , nach vorheriger Absprache )
Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen , ohne Zustimmung, des Vermieters weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen , sowie der Hausordnung , des Ferienhauses Ottendorf einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort , fristlos zu kündigen .
Ein Rechtsanspruch oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Reiserücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen.
Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich , wie folgt..
bis zu 30 Tage vor Anreisetag 50% des vereinbarten Preises
bis zu 14 Tage vor Anreisetag 90% des vereinbarten Preises
ab 1 Tag vor Anreisetag 100% des vereinbarten Preises.
Service Pauschale und Kaution , sowie zusätzliche Kosten für die Unterbringung von Tieren, werden natürlich 100% zurückerstattet.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite , in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände ( wie z.B. Unfall oder Krankheit des Gastgebers ) sowie andere nicht zu vertretene Umstände , die Erfüllung unmöglich machen , beschränkt sich die Haftung , die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz- eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen .
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mitvertrages gerechtfertigt ist.
§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht, für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung , sowie Ereignisse und Folgen, durch höhere Gewalt , sind damit ausgeschlossen .